Aktuelles
Digitale Passbildpflicht
ab dem 1. Mai

Keine Papierbilder mehr
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen im Personalausweisgesetz für die Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft: Papierbasierte Passbilder können dann leider nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sind nur noch digital erstellte- und übermittelte Lichtbilder zulässig. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisepässen und Personalausweisen erhöhen und Fälschungen verhindern. Bürgerinnen und Bürger haben folgende Möglichkeiten, um ein gültiges Passbild zu erstellen:
- Bürgerservice in der Zweigstelle: Direkt vor Ort kann für eine Gebühr von 6 Euro ein digitales Passbild angefertigt und für den Antrag verwendet werden.
- Fotostudios: Lichtbilder können weiterhin von professionellen und registrierten Fotografen erstellt werden. Diese müssen die Bilder jedoch in eine gesicherte Cloud hochladen. Der Antragstellende erhält einen Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild digital abrufen kann. Dies stellt sicher, dass die Bildqualität erhalten bleibt und eine medienbruchfreie Verarbeitung erfolgt.
Papierbasierte Passbilder, die vor dem 1. Mai 2025 aufgenommen wurden, können nicht mehr für Reisepässe oder Personalausweise verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptstr. 7a).
Gemeinde Ranstadt
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Tel 0 60 41 / 96 17-0
Fax 0 60 41 / 96 17-1633
gemeinde(at)ranstadt.de
Bereitschaftshandy
Außerhalb der Dienstzeiten
in dringenden Notfällen
(Wasserrohrbruch)
Tel 01 70 / 7 04 10 31

Bericht für das Mitteilungsblatt
Redaktionsschluss für die 2. Ausgabe (April / Mai 2025):
Montag, der 24. März 2025
Voraussichtliches Erscheinungsdatum: 11./12. April 2025
Bitte senden Sie Ihren Bericht an: mitteilungsblatt(at)ranstadt.de