Verkehrssicherungspflicht an Wasserflächen

Seit dem Urteil aus Neukirchen gegen einen Bürgermeister, bei dem drei Kinder in einem Löschwasserteich ertrunken sind, müssen die Gemeinden sämtliche Wasserflächen prüfen, die eine Gefahrenquelle aufweisen könnten.

Die Gemeinde Ranstadt kommt dieser Pflicht nach, muss aber feststellen, dass einheitliche und verbindliche Vorgaben nicht gemacht werden, weder durch das Regierungspräsidium, noch durch den Gemeindeverband oder auch nicht durch die Unfallkasse. Jeder Fall, der eintreten könnte, ist demnach differenziert zu bewerten, ggf. sind getroffene Gerichtsurteile zugrunde zu legen. Dabei wird das Verhalten von Kindern wiederum anders bewertet als bei einem Erwachsenen.

Wichtige Hinweise

Ein gefährliches Beispiel dafür ist der Dorfbrunnen in Dauernheim. Gerade, wenn das „Angstgefühl“ von Kindern, wegen der Vertraulichkeit mit der Einrichtung, wie dem Brunnen in der Dorfmitte, eher gering ist, sind die Sicherungsvorkehrungen zu erhöhen, da die Kinder dann wesentlich unbedachter spielen und darauf vertrauen, dass nichts passiert. Gerade hierin besteht aber die Gefahr, dass Kinder ihre Kräfte und Ihr Können überschätzen.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass eine Verkehrsplichtverletzung (durch die Gemeinde!) dann nicht zum Tragen kommt, wenn die Gefahrenquelle derart offensichtlich ist, dass Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl heraus nicht bewusst aussetzen würden. D.h., wenn Kinder vertraut sind mit öffentlichen Einrichtungen, müssen diese eine erhöhte Sicherheit aufweisen.

Weiteres Beispiel findet sich auch an Fließgewässern, die nicht alle eingezäunt werden können:
Die Nidda als auch der Laisbach sind wunderschöne Naturschauspiele, die seit aberhunderten von Jahren gerne von Kindern zum Spielen benutzt werden. Dass dies früher unproblematisch der Fall war, ist nicht von der Hand zu weisen… Heute hat sich dies allerdings verändert. Warum? Die Fließgewässer haben inzwischen teilweise sog. Steilufer, die dazu führen, dass Kinder nicht mehr selbst aus dem Gewässer herausfinden.

Gleiches gilt für die Teiche, die öffentlich begehbar sind. Daher appellieren wir auf diesem Wege, dass Kinder bitte nicht alleine – ohne Begleitung Erwachsener- diese Uferbereiche bespielen.
Von Vereinen und erwachsenen Begleitpersonen werden sog. Bachwanderungen u.ä. Veranstaltungen für Kinder organisiert. Hier kann man die Wunder der Natur, aber auch die Gefahren gut kennenlernen!

Deshalb weisen wir alle Eltern und Erziehungsberechtigten ausdrücklich darauf hin, mit ihren Kindern zu sprechen und sie auf augenfällige und auch versteckte Gefahren (die Ihnen bekannt sind) im Dorf immer wieder hinzuweisen. Das Motto ist: Kinder stark machen!

Die Tücken von Gewässern, seien sie niedrig oder hoch, sind manchmal auch nicht von guten Schwimmern zu beherrschen. Es kommt also nicht darauf an, dass ein Kind schwimmen kann, was nicht heißt, dass Kinder grundsätzlich schwimmen lernen sollten.

Die Gemeinde Ranstadt muss sich in Gesamtheit diesem schwierigen Thema zuwenden. Wir brauchen hier die Unterstützung der gesamten Bevölkerung, wichtige Hinweise nehmen wir gerne entgegen und bitten die Bevölkerung gegenseitig auf sich zu achten!

Vorsichtsmaßnahmen werden in den nächsten Wochen und Monaten daher an ungewöhnlichen Stellen erforderlich sein. An einigen Stellen planen wir auch bauliche Maßnahmen.

Hier bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

gez.Cäcilia Reichert-Dietzel
gez.Volker Meub
gez.Bernd Stiebeling