Gedenksteine auf den Friedhöfen Ranstadt und Dauernheim

Gedenkstein auf dem Friedhof in Ranstadt.
Gedenkstein auf dem Friedhof in Dauernheim.

Die Friedhofsverwaltung weist erneut darauf hin, dass jeglicher Grabschmuck bis zu 8 Wochen nach der Beisetzung am Grabmal abgelegt werden darf. Innerhalb dieser Zeit ist eine Grabplatte durch ein Fachunternehmen verlegen zu lassen. Mit Ablauf der 8 Wochen ist das Ablegen jeglichen Grabschmucks untersagt und wird von den Mitarbeitern des Bauhofes entfernt.

Auf den Friedhöfen Ranstadt, Dauernheim und Bellmuth haben Sie jedoch die Möglichkeit Ihren Grabschmuck zum Gedenken an verstorbene Angehörige auf dafür vorgesehene Gedenksteine abzulegen. Die Gedenksteine wurden durch Mitarbeiter des Bauhofs im Bereich der Baumbestattungsfelder hergerichtet. Auf den Friedhöfen Ober-Mockstadt und Bobenhausen werden ebenfalls Gedenksteine folgen.

Ihre Friedhofsverwaltung