Illegale Entsorgung von Grünschnitt

Aus gegebenen Anlass weist das Ordnungsamt der Gemeinde Ranstadt hin, das Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige , etc., derer sich Grundstückseigentümer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist Illegal!

Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfälle an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich ,,nur`` um etwas Rasenschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnittcontainer gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert.

Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.

Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.

Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.

Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden.