Leinenpflicht für Hunde

Jetzt, wo es wieder wärmer wird, will man natürlich - unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben - der Wohnung entfliehen. Und selbstverständlich kommt der Hund zum Spaziergang mit. Wir möchten daran erinnern, dass es im Sinne des Naturschutzes ist, Ihren Hund während der Brut- und Setzzeit, zum Schutz von seltenen und bedrohten Tierarten, anzuleinen und das Tier nicht auf Wegen, Wiesen oder Äckern herumstromern zu lassen.
Diese Anleinpflicht soll u.a. alle boden- und heckenbrütenden Vögel wie den Kiebitz, den Brachvogel oder das Rebhuhn während der Brutzeit vor Störungen durch Hunde schützen. In Anbetracht des dramatischen Rückgangs der Wiesenvogelarten eine dringend notwendige Entscheidung. Während man den Kiebitz oder das Rebhuhn in den 1990er Jahren nach häufig in der Agrarlandschaft beobachten konnte, sind deren Bestände bis zu 90% zurückgegangen. Die Gründe für diese Bestandseinbrüche sind vielfältig von Klimawandel über Intensivierung der Landwirtschaft und Insektensterben bis zur Störung des Geleges durch Wildtiere wie Füchse, Waschbären, Marder, aber auch durch Haushunde. Eine Zerstörung von Brutnestern durch Wildtiere ist nicht beeinflussbar, aber mit dem Anleinen von Hunden kann jeder Haustierbesitzer seinen Beitrag zur Erhaltung von Wiesenvogelarten und anderen Tieren wie z.B. Rehen leisten.

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Missachtung der Anleinpflicht eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden kann. Bitte seien Sie vernünftig und solidarisch!

Freundliche Grüße aus dem Rathaus und von den Naturfreunden Ober-Mockstadt