Parksituation besonders in engen Straßen beachten

Die Gemeinde bittet darum, dass die auf privaten Grundstücken vorhandenen Stellplätze, Garagen und Carports auch tatsächlich zum Parken genutzt werden.

Oftmals sind gerade in schmalen Straßen die Straßenränder so "zugeparkt", dass die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und die Müllabfuhr nur noch mit Mühe oder sogar gar nicht durchkommen. Häufig entsteht ein Parkdruck durch eine dauerhafte Zweckentfremdung der Garagen als Werkstatt oder Lagerraum. Diesbezüglich bittet die Verwaltung darum, hier wieder die eigentliche Bestimmung herzustellen und Garagen wieder als Auto - Unterstellplatz zu nutzen, um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten.

Um Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden, sollte jeder Fahrzeugführer sein Verkehrsverhalten hinterfragen und sich an die zulässigen Regeln im Straßenverkehr halten:

  • Kein Parken auf einem Gehweg, sofern es nicht durch entsprechende Beschilderung zugelassen ist
  • Fünf Meter Abstand zu einer Einmündung und Kreuzung
  • Fahrbahnrestbreite von drei Metern für Rettungsfahrzeuge gewährleisten
  • Die Ein- und Ausfahrten von Grundstücken freihalten – auch wenn es die eigene ist
  • Auch gegenüber von Ein- und Ausfahrten sollte nicht geparkt werden, weil der Nachbar von gegenüber dadurch erheblich behindert werden kann
  • Nicht entgegen der Fahrtrichtung parken

Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und die Einsatzkräfte. Im Notfall sind Polizei, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge darauf angewiesen, ungehindert zum Einsatzort zu gelangen.