Wasserzähler jetzt vor Frost schützen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Tage werden kürzer, die Nächte länger - der Winter hat schon längst begonnen. Durch die fallenden Temperaturen und die bevorstehenden Nachtfröste, möchte wir Sie vorsorglich auf die Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ranstadt aufmerksam machen. Demnach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, alle Wasserzähler und Leitungen auf ihrem Grundstück ausreichend gegen Beschädigungen aller Art, vor allem aber gegen Frost, zu schützen.

Bei durch Frost verursachten Schäden haftet der Grundstückseigentümer. Gefährdet sind insbesondere Neubauten, vor allem offene Hausanschlussleitungen, die frostsicher eingepackt und abgedeckt werden sollen, damit keine Frostaufbrüche auftreten.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unsere Bauverwaltung / Wasserversorgung gerne zur Verfügung.