Ab 01. März Leinenpflicht für Hunde

Ein Blick von oben auf die Ranstädter Hundewiese.

Jetzt, wo es wieder sonniger und wärmer wird, will man verständlicherweise der Wohnung entfliehen. Und selbstverständlich kommt der Hund zum Spaziergang mit.

Wir möchten daran erinnern, dass es im Sinne des Naturschutzes ist, Ihren Hund während der Brut- und Setzzeit, zum Schutz von seltenen und bedrohten Tierarten, anzuleinen und das Tier nicht auf Wegen, Wiesen oder Äckern herumstromern zu lassen.

Auch wenn Ihr Hund gut hört und normalerweise keine Wildtiere jagt, kann bereits das Aufschrecken eines trächtigen Tieres eine Gefahr für das Wildtier darstellen. Das bloße Beschnuppern eines Rehkitzes kann beispielsweise dazu führen, dass das Muttertier ihr Kitz wegen des fremden Geruchs verstößt. Auch die Störung brütender Vögel kann fatale Folgen haben. Bitte seien Sie vernünftig und solidarisch!

Wenn Sie ihren Hund frei laufen lassen möchten, steht Ihnen die Hundewiese in Ranstadt zur Verfügung.