Personenstandsurkunden

Urkunden dürfen nur an berechtigte Personen erteilt werden. Berechtigte sind nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen können Urkunden nur bekommen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft nachweisen können oder wenn Sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt werden.

Standesamtliche Urkunden können persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Bei schriftlicher Anforderung schicken wir Ihnen eine Rechnung zu oder Sie legen Ihrem Anforderungsschreiben die Gebühr in bar bei.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Verpartnerung, Sterbefall) geführt.

Bedenken Sie bitte, dass Urkunden z.B. Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes erstellt werden können.

Kosten

12,00 Euro für Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden

Ab der zweiten Urkunde halbiert sich der Preis, wenn es sich um dieselbe Urkunde handelt.

Urkunden, die für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt werden, sind gebührenfrei.

Martina Grauling
Zimmer 1
Tel  06041 / 9617-1514
Fax 06041 / 9617-1614
martina.grauling(at)ranstadt.de

Zur Vereinbarung von Trauterminen sowie allen Angelegenheiten des Personenstandswesens setzen Sie sich bitte mit Martina Grauling in Verbindung.