Ortsgericht Ranstadt

Das Ortsgericht Ranstadt ist zuständig für Beglaubigungen von Unterschriften sowie für die Erstellung von Sterbefallanzeigen in Nachlasssachen.
Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz werden Wertschätzungen von Immobilien durchgeführt. Diese müssen innerhalb der Gemarkung Ranstadt liegen.
Hierzu zählen:

  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer / Miteigentümer von Immobilien eine Schätzung beantragen. Es genügt ein formloser Antrag an das Ortsgericht Ranstadt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Grundbuchauszug vom Amtsgericht
  • Brandkassenwert
  • Lageplan Katasteramt
  • Einheitswert Finanzamt

Das Ortsgericht ist eine eigenständige, von der Gemeinde unabhängige Einrichtung. Es ist Teil der Justizpflege. Die Gemeindevertretung wählt die Zusammensetzung für 10 Jahre.

Ortsgerichtsvorsteher
Bernd Stiebeling
Ernennungsdatum 22.11.2018

stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Wilhelm Stiebeling
Ernennungsdatum Schöffe 15.01.2016
Ernennungsdatum Stellvertreter 11.06.2019

stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Wolfgang Schneider
Ernennungsdatum Schöffe 19.01.2022
Ernennungsdatum Stellvertreter 17.05.2022

Schöffe
Jürgen Spriesterbach
Ernennungsdatum 15.01.2016

Schöffin
Claudia Pretsch
Ernennungsdatum 11.06.2019

 

Formular zum Download

Antrag auf Wertschätzung

Gemeinde Ranstadt
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Tel  06041 / 9617 - 0
Fax 06041 / 9617 - 1633
gemeinde(at)ranstadt.de

Ortsgericht Ranstadt

Tel 0 60 41 / 96 17 - 17 96
Fax 0 60 41 / 96 17 - 16 96

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter der o. g. Telefonnummer.

Die Termine finden jeweils von 18:30 bis 19:30 Uhr in der Hintergasse 38 (Tonerthaus) statt.