Verbraucherinformation 2024

D E R  G E M E I N D E V O R S T A N D  R A N S T A D T

Bekanntgabe der Trinkwasserhärte gem. § 8 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Bekanntgabe von Zusatzstoffen im Trinkwasser gem. § 5 Trinkwasserverordnung

Gemeinde / Ortsteil Härtebereich
Ranstadt/Ranstadt Eigenförderung Hart
Ranstadt/Ranstadt OVAG-Wasser, Bergstraße, Sudetenstraße, Finkenweg, Baugebiet Ranstadt/Mockstadt Weich
Ranstadt/Ober-Mockstadt Eigenförderung Hart
Ranstadt/Dauernheim OVAG-Wasser Mittel
Ranstadt/Bobenhausen OVAG-Wasser Weich
Ranstadt/Bellmuth OVAG-Wasser Weich

Das von der OVAG zu Verfügung gestellte Wasser wird mit Ozon entkeimt. Wenn andere technische Notwendigkeiten es erfordern, z.B. beim Ausfall einer Ozonanlage oder andere Zwänge zur Desinfektion es gebieten, erfolgt eine Chlorzugabe von maximal 0,15 mg/l.

Das Wasser aus den gemeindeeigenen Brunnen in Ranstadt und Ober-Mockstadt wird unbehandelt abgegeben. Sollten jedoch Zwänge zur Desinfektion es gebieten, erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamtes eine entsprechende Chlorzugabe.