Informationen der Finanzabteilung
Überprüfung durch die Eichbehörde - Verlängerung der Eichzeit
Die Eichbehörde hat eine repräsentative Auswahl zur Überprüfung der Wasserzähler vorgenommen, um eine Verlängerung der Eichzeit zu erzielen. Hierunter fallen die in 2017 und 2018 eingebauten Wasserzähler. Aus diesem Grund müssen unsere Mitarbeiter des Bauhofes jeweils einen neuen Zähler einbauen.
Dieser Vorgang wird turnusgemäß durchgeführt und ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Da die Zähler zur Überprüfung an die Eichbehörde geschickt werden, muss der Ausbau zwingend in der Zeit vom 15.05.2023 bis 26.05.2023 erfolgen.
Die ausgewählten Eigentümer der Liegenschaften werden durch die Gemeinde rechtzeitig informiert und gebeten einen Termin unter der Telefonnummer:
0 60 41 / 96 17 - 15 13 zu vereinbaren.
Fachbereich
Steuern und Veranlagung
Gerold Reuhl
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Datum vom 11.01.2023 wurden Ihnen die Grundbesitzabgabenbescheide mit der Abrechnung für das Jahr 2022 sowie der Vorausrechnung für 2023 übersandt.
Bezüglich der Festsetzungen der versiegelten Flächen möchten wir darauf aufmerksam machen, dass alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, jede Änderung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich mitzuteilen.
Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.
Eine Anrechnung auf den gebührenrelevanten Flächenansatz erfolgt ab einem Fassungsvermögen der Zisterne oder ähnlichen Vorrichtung von mindestens 1m³.
Die aktuellen Flächenermittlungen können während der Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 1 eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dennis Eichinger
Fachbereich Steuern und Veranlagung
Tel 06041 / 9617-1529
dennis.eichinger@ranstadt.de
Gerold Reuhl
Fachbereich Steuern und Veranlagung
Tel 06041 / 9617-1513
gerold.reuhl(at)ranstadt.de
Martina Grauling
Tel 06041 / 9617-1514
martina.grauling(at)ranstadt.de
Bürgerversammlung 2024
Präsentation - Änderungen im Bereich Grundsteuer und Abfallentsorgung
Grundsteuerreform
Allgemeine Fälligkeitstermine
Grundbesitzabgaben
(Wasser / Kanal / Müll / Grundsteuer)
15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11
Bei der Grundsteuer A / B ist zu beachten, dass bei jährlicher Fälligkeit zum 15.08. die erteilten Steuerbescheide Ihre Gültigkeit auch für die Folgejahre behalten. Ein neuer Steuerbescheid wird nur bei Änderung (Ummeldung etc.) erteilt. Gesonderte Rechnungen werden nicht ausgestellt.
Hinweise der Gemeinschaftskasse Glauburg/Ranstadt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bedingt durch die Corona Pandemie bitten wir Sie von Barzahlungen abzusehen und Ihre Gebühren per Überweisung zu zahlen.
Unsere IBAN lautet: Sparkasse Oberhessen DE12518500790165000250.
Falls doch ein persönlicher Besuch im Rathaus erforderlich sein sollte, bitten wir Sie vorab telefonisch (Telefon 06041/9617-1571) einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbesteuervorauszahlungen
15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.
Hundesteuer
01.07. Jahressteuer
Bei der Hundesteuer ist zu beachten, dass bei jährlicher Fälligkeit zum 01.07. die erteilten Steuerbescheide Ihre Gültigkeit auch für die Folgejahre behalten. Ein neuer Steuerbescheid wird nur bei Änderungen (Ummeldung etc. ) erteilt.
Gesonderte Rechnungen werden nicht ausgestellt.
Hinweise des Steueramtes
Liebe Hundebesitzer,
in letzter Zeit wurde mehrfach die Frage zur Vergabe neuer Hundemarken beim Steueramt vorgetragen.
Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass die Ihnen zugeteilte Hundesteuermarke ihre Gültigkeit dauerhaft behält und Ihr Hund mit der vergebenen Nummer registriert ist.
Die Hundesteuermarke ist sichtbar am Halsband des Hundes anzubringen.
Sollte Ihre Hundemarke verloren gehen oder unkenntlich werden, kann eine neue Marke im Rathaus Zimmer 1 beantragt werden.
Bei Abmeldung des Hundes bitten wir um Rückgabe der Hundesteuermarke.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Steuerbescheid bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides gültig ist; ggfs. auch für folgende Jahre.
Für Neuanmeldungen steht Ihnen ein Anmeldeformular auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Sollte Ihnen ein Zugang zum Internet nicht möglich sein, können Sie das entsprechende Formular ebenfalls im Rathaus erhalten.
Die Zahlung der Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres fällig.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Steueramt
gez. Grauling
Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Fax 06041 / 9617-1633
Fachbereichsleitung
Martina Grauling
Zimmer 1
Tel 06041 / 9617-1514
Fax 06041 / 9617-1614
martina.grauling(at)ranstadt.de
Fachstelle Steuern und Abgaben
Dennis Eichinger
Zimmer 2
Tel 06041 / 9617-1529
Fax 06041 / 9617-1629
dennis.eichinger@ranstadt.de
Gerold Reuhl
Zimmer 1
Tel 06041 / 9617-1513
Fax 06041 / 9617-1613
gerold.reuhl(at)ranstadt.de
Gemeinschaftskasse Ranstadt / Glauburg
Zimmer 2
Silvia Stede
Tel 06041 / 9617-1530
Tel 06041 / 9617-1630
silvia.stede(at)ranstadt.de
Irmhild Laier
Tel 06041 / 9617-1518
Fax 06041 / 9617-1618
irmhild.laier(at)ranstadt.de
Antje Fischer
Tel 06041 / 8268-13
Fax 06041 / 8268-63
antje.fischer(at)gemeinde-glauburg.de
Bankverbindungen der Gemeindekasse
Sparkasse Oberhessen
IBAN DE12 5185 0079 0165 0002 50
BIC HELADEF1FRI
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
IBAN DE39 5066 1639 0007 1404 10
BIC GENODEF1LSR
Einzugsermächtigung
Einen Vordruck für die Einzugsermächtigung, mit der Sie die Abbuchung regelmäßig fälliger Beträge einfacher gestalten können, finden Sie hier.