Haushalt der Gemeinde Ranstadt 2019

- mal anders erklärt!

Heute möchten wir Ihnen den Gemeindehaushalt mal anhand eines Beispiels erklären, dass Sie sicherlich alle nachvollziehen können:

Wir erklären Ihnen den Haushalt der Gemeinde, im Vergleich zur Betrachtung ihrer eigenen Finanzen.

Im Prinzip funktioniert auch der „Haushalt“ der Gemeinde Ranstadt ähnlich.

In 10 Punkten möchten wir Ihnen die Haushaltsführung der Gemeinde Ranstadt am Beispiel des Jahres 2019 erklären:

1. Einnahmen und Ausgaben müssen sich decken!

Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken, d.h., alle laufenden Kosten einschließlich der Kreditraten für die Hausinvestitionen.
Laufende Einnahmen i.H.v.                                                  Mio. € 10,912
decken die Ausgaben i.H.v.                                                  Mio. € 10,895.
Bei einem positiven Ergebnis, spricht man von einem ausgeglichenen Haushalt.

2. Investitionen müssen getätigt werden!

Diese können Sie mit einem Anbau/ Umbau ihres Hauses oder neuen Fenster/ Dacheindeckung etc. vergleichen.
Hier die wichtigsten Investitionen:

  • Kindergarten in Dauernheim für drei Gruppen unter Drei-Jahren               i.H.v. Mio. € 1,5
  • die Sanierung des Feuerwehrhauses Ranstadt                                               i.H.v. Mio. € 1,3
  • der Ersatzbau für die Sozialstation/ Bürgerzentrum Ranstadt                     i.H.v. € 430.000
  • die Erneuerung der Brücke in Bobenhausen und in Bellmuth                      mind. € 75.000
  • die Sanierung Kanal in einem Ortsteil                                                                         € 800.000
  • neue Fenster und Brandschutzmaßnahmen in den Bürgerhäusern      mind. ca. € 63.000

Für 2019 ist eine Kreditaufnahme für die anstehenden Investitionen i.H.v. 3,5 Mio. Euro geplant. Von den Investitionen in die Zukunft profitieren die Nutzer der nächsten Generationen. Die Kreditkonditionen sind aktuell sehr niedrig und die Fördermöglichkeiten durch Land und Bund außerdem sehr hoch.

Beträchtliche Investitionen i.H.v. € 5 Mio. konnten bis 2015 ohne Kredit getätigt werden. Dies war möglich, weil Rücklagen aufgebraucht werden konnten und Verkaufserlöse aus den Bauplätzen zur Verfügung standen.

3. Die Finanzierung der Investitionen muss von den wiederkehrenden Einnahmen gedeckt sein!

Zins und Tilgung des Kredits müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen; das ist für Ranstadt der Fall.
Die Finanzierungstätigkeit ist durch gut verhandelte Kreditverträge und die günstige Zinslage, sowie das Ablösen von Krediten gut gelungen. Das erlaubt uns, die neuen Investitionen zu tätigen. Die Kreditraten müssen jährlich erwirtschaftet werden.

4. Ausgaben der Gemeinde sind u.a. Zahlungsverpflichtungen an den Kreis in Form von Kreis- und Schulumlage!

Wie auch als Privatperson (Steuern), muss die Gemeinde an den Staat, einen Teil der Einnahmen abgeben, sogenannte Umlagen.
Dazu ist die Gemeinde verpflichtet. Dies richtet sich nach einem Schlüssel. Dabei sind die Einwohner, die Steuerkraft der Einwohner, die Leistungsfähigkeit der Gemeinde, die Größe, ob Land oder Stadt etc. maßgebend.
Eine komplizierte Verteilung, die nicht immer gerecht ist!

Das bedeutet: Ein Drittel der Einnahmen unserer Gemeinde sind an den Kreis abzugeben, z.B. die Kreis- und Schulumlage i.H.v. Mio. € 3,13.
Im Gegenzug erledigt der Kreis bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Zulassungsstelle und die Verwaltung sowie Instandhaltung der allgemeinbildenden Schulen.

Diese Ausgaben müssen durch die Einnahmen gedeckt sein, was z.B. durch die Grundsteuer gesichert wird.

5. Hinzu kommen die Unterhaltungspflichten für Eigentum und damit verbundener Personaleinsatz!

Hier einige Beispiele:

  • Friedhöfe
  • Kindertagesstätten (wichtiger Hinweis: Schulen gehören zum Wetteraukreis und Land Hessen !!!)
  • Feuerwehr/Brandschutz
  • Bürgerhäuser
  • Wasserleitungen
  • Häuser/ Gebäude, auch Denkmalschutz
  • Wege und Plätze
  • Grundstücke
  • Bachläufe und Gräben
  • Grünanlagen, Baumbestand
  • Spielplätze
  • Forsteinrichtungen
  • Ortsstraßen
  • Kanäle
  • und viele Aufgaben mehr.

Das nennt man "Sach- und Dienstleistungen". Diese betragen in 2019 rd.  € 2,3 Mio. und sind im Bereich der Aufwendungen im "Ergebnishaushalt" (alles, was unter laufendem Betrieb / Verwaltung verstanden wird) veranschlagt.

Diese Instandsetzungen, Erhaltungsmaßnahmen und die Verwaltung der Einrichtungen sind außerdem mit erheblichen Personalkosten der Gemeinde verbunden, ca. € 1,7 Mio. (ohne Kindertagesstättenpersonal). Insgesamt handelt es sich um 33,75 Stellen.

Auch diese Ausgaben sind durch die Einnahmen gedeckt.

6. Gebühren, die die Gemeinde von den Bürgern für Leistungen einnimmt!

Es gibt Aufgaben und Leistungen, die die Gemeinde erledigen muss. Das nennt man Pflichtaufgaben. Hier die bekanntesten Beispiele:

  • Wasserversorgung
  • Abwasserableitung in Kanälen mit Klärung / Kläranlage
  • Bestattungen
  • Kinderbetreuung
  • Hausmüll, ohne Altglas und gelber Sack!

Der Bürger muss sie von der Gemeinde erledigen lassen. Das nennt man "Anschluss- und Benutzungszwang" des Bürgers. Es handelt sich um hoheitliche Aufgaben.
Im Jahr 2019 wird es eine Erhöhung des Wasserpreises um € 10 Cent/m³ geben. Dies erfolgt aufgrund einer jährlichen Überprüfung der Kosten der Gebührenbereiche.
Außer bei den Kindertagesstätten, müssen die Kosten für andere Leistungen der Gemeinde in voller Höhe durch die Gebühreneinnahmen gedeckt sein. Das nennt man ausgeglichenen Gebührenhaushalt. Dies fordert der Gesetzgeber. Damit sind auch diese Bereiche von den Gebühreneinnahmen in 2019 gedeckt.

Im Jahr 2020 werden die Kosten für den Kanal erneut überprüft.

7. Gibt es weitere Einnahmen der Gemeinde?

A. Zuweisungen von Land und Bund

Aus dem Kommunalen Finanzausgleich bekommt die Gemeinde den Betrag, der von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgezahlt wird. Die Kommunen in Hessen auf dem Land werden prozentual etwas schlechter gestellt als die Metropolregion. Das ist zwar ungerecht, aber nach den hessischen Vorgaben bisher vom Land so gewollt. Hierzu erfahren sie näheres auf der Homepage des Hessisches Ministerium der Finanzen zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2016.

B. Hebesätze

Der Gemeinde ist es erlaubt, Steuern von ihren Bürgern zu verlangen, um die Daseinsvorsorge vor Ort zu organisieren und Bereiche auszugleichen, die sonst nicht finanzierbar wären. Die Erhebung dieser Steuern ist gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht, damit diese hoheitliche Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Diese Hebesätze sollen sich an der Leistungsfähigkeit der Bürger orientieren.

Da die ländlichen Gemeinden weit weniger als Ballungsraumgemeinden an Bedarf für die öffentliche Daseinsvorsorge zugebilligt bekommen, ist das Auskommen seit Jahren nicht ausreichend. In 2019 sind das € 2,1 Mio. von Land und Bund. Wie sie erkennen, reicht das für die Aufgaben nicht aus.
Daher ist die Gemeinde auf die Einnahmen aus den Realsteuern vor Ort angewiesen, sogenannte Hebesätze:

  • Grundsteuer B- bisher 395
    für 2019 keine Änderung!!!
  • Grundsteuer A-bisher 380
    für 2019 keine Änderung!!!
  • Hundesteuer und Spielapparatesteuer
    für 2019 keine Änderung.
  • Gewerbesteuer
    Erhöhung in 2019 von 380 auf 390

8. Zukunftsthema Nr. 1: Kindertagesstätten

Die erheblichen Veränderungen aus 2018 wirken sich in 2019 aus:

  • Personalkosten bei 30,5 Stellen sind in den letzten zwei Jahren um € 600.000 zusätzlich für die Betreuung der Kinder auf Mio. € 1,65 gestiegen.
  • Gebührenfreiheit und höherer Betreuungsaufwand führt zu höherem Defizit, inzwischen bei Mio. € 1,84 Fehlbetrag, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln aufgebracht werden muss.
  • Der Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr ist von den Gemeinden eine Pflichtaufgabe und muss erfüllt werden.
  • Es existiert eine Warteliste und ein hoher Bedarf an Betreuung, bei U 3 Betreuungsplätzen liegt er bei ca. 40 % aller Kinder in der Gemeinde.
  • In Dauernheim werden wir daher in 2019 eine weitere Einrichtung bauen für insgesamt 36 Kinder unter 3 Jahren. Daher wird zusätzliches Personal benötigt. 75 Kinder werden in der bisherigen Einrichtung Platz haben.
  • In Ranstadt sind es 100 Kinder im neu umgebauten Kindergarten und 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
  • Die Öffnungszeiten von 6.30-17.00 und die Inanspruchnahme der Randzeiten werden zum 30.6.2019 erneut überprüft.
  • Die tatsächlich entstehenden Vollkosten pro Platz können durch die Gebühren der Eltern und die geringen Zuschüsse des Landes nicht aufgefangen werden. Je nach Platz und Betreuungszeit liegen die Betriebskosten/Platz zwischen € 500 und € 2000 pro Monat. Die Eltern tragen davon zwischen 18 %-30 %. Der Rest wird aus allgemeinen Mitteln der Kinder-Jugend- und Familienhilfebudget des Gemeindehaushalts 2019 entnommen.

Der Bund finanziert aktuell nur in Bauten, d.h. Zuschüsse von € 150.000 pro Gruppe, die beim Neubau in Dauernheim beantragt sind.

9. Haushaltssicherungsprogramm für künftige Haushalte:

Das Haushaltssicherungsprogramm ist eine Aussicht auf die kommenden Jahre und ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle notwendigen Sparmaßnahmen und deren Umsetzung sind darin beschrieben, (ebenso wie Steuererhöhungen und Berechnungen in Bezug auf die Liquidität des jeweils künftigen Haushalts).
Dabei müssen die Gebührenhaushalte immer wieder erneut geprüft werden. Das gilt auch für die unter Pkt. 8 genannten Kosten für die Kindertagesstätten.

10.  Hessenkasse

Die Hessenkasse gibt Kommunen die Möglichkeit, langjährige Kassenkredite abzulösen. Die Gemeinde Ranstadt hat keine Kassenkredite, d.h., die Kommune war grundsätzlich sehr gut aufgestellt und musste nur für Investitionen Kredite aufnehmen.

Nicht ausgeglichene Fehlbeträge aus der Vergangenheit, konnten mit der Hessenkasse aber letztmalig in 2018 verrechnet werden, was die Gemeinde Ranstadt in Anspruch genommen hat.

Auch hat die Gemeinde Ranstadt die Möglichkeit des Landes Hessen in Anspruch genommen, einen einmaligen Zuschuss aus der Hessenkasse i.H.v. € 942.000 für die unter Pkt. 2. genannten Investitionen abzurufen. Das erspart eine weitere Kreditaufnahme in der gleichen Größenordnung.

FAZIT für Haushalt 2019 !

Insgesamt hat die Gemeinde Ranstadt eine gute Ausgangslage. Bei solider und sparsamer, wirtschaftlicher Haushaltsführung und bei guter konjunktureller Lage gelingt es immer wieder, die Fehlbeträge aus der Kinderbetreuung auszugleichen. Es wäre hilfreich, wenn das Land Hessen, sich in Zukunft mehr daran beteiligen würde.

Dennoch können sich die Bürger auf eine solide Haushaltswirtschaft verlassen, die bei Gebühren und Steuern immer wieder Anpassungen erforderlich macht. Im Vergleich zu anderen Wetterauer Kommunen liegt die Grundsteuer mit 395 für den Bürger im unteren Bereich.

Die Gemeindevertretung und die Verwaltung achten sorgsam auf die Leistungsfähigkeit ihrer Bürger, ohne dabei die Erhaltung der im Allgemeinwohl stehenden Einrichtungen zu vernachlässigen.

Schwerpunkte liegen in der Kinderbetreuung und der Sicherheit für die Bevölkerung.

Das Verfahren:

Der Haushalt wird traditionell im Oktober oder November eines jeden Jahres von der Bürgermeisterin der Gemeindevertretung vorgelegt. Der Haushalt wird den Ortsbeiräten und Ausschüssen in öffentlichen Lesungen beraten. Es können Fragen beantwortet oder auch Anträge gestellt werden. Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Haushalt des Folgejahres noch im laufenden Jahr verabschiedet wird. Wird er von der Aufsicht genehmigt, kann mit allen Projekte des Jahres 2019 begonnen werden.

 

Wir stehen gerne für Fragen zur Verfügung und freuen uns, wenn Sie rege an öffentlichen Gremiensitzungen teilnehmen.

Es geht nicht allein um Belange direkt vor der Haustüre, Gemeinde geht uns alle an!