Schiedsamt Ranstadt
Die Aufgabe des Schiedsamtes ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in Strafsachen.
Ziel dabei ist, die Streitigkeiten zwischen den Parteien einvernehmlich beizulegen, um die Inanspruchnahme der Gerichte entbehrlich zu machen.
Erst bei einer Erfolgslosigkeit eines solchen Falles ist anschließend die Erhebung einer Klage vor Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit zulässig.
Das örtliche Schiedsamt ist nur dann zuständig, wenn die Gegenpartei in dessen Bezirk wohnt bzw. bei Ansprüchen aus Miet- und Pachtverhältnissen über Räume, wenn sich die Räume in dessen Bezirk befinden.
Schiedsperson
Ivonne Horn
Stellvertretende Schiedsperson
Dieter Jackel
Tel 0 60 41 / 96 17 - 17 97
Fax 0 60 41 / 96 17 - 16 97
schiedsamt(at)ranstadt.de
Gemeinde Ranstadt
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Tel 06041 / 9617 - 0
Fax 06041 / 9617 - 1633
gemeinde(at)ranstadt.de