Personalausweis

Der Personalausweis hat mit 8,6 cm mal 5,4 cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von anderen Plastikkarten des täglichen Geschäftsverkehrs kennen. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren Personalausweis in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarten oder Führerschein, unterbringen.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
Alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Ein biometrisches Passbild: Erlaubt sind nur Frontaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Auf dem Ausweis werden Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglichen eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.

Gebühren sind direkt bei der Antragstellung zu entrichten und betragen für:
Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (3 Monate gültig)

www.personalausweisportal.de

Führungszeugnis online im Internet beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzung für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Infoflyer - Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de

Der Bürgerkoffer in Ranstadt

Das Bürgerbüro wird mobil

Die Gemeinde Ranstadt geht in den Bereichen Digitalisierung und Bürgernähe den nächsten Schritt. Ein so genannter „Bürgerkoffer“ wurde angeschafft und ist jetzt Teil des Verwaltungsangebotes. Ob ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden muss oder ein Führungszeugnis benötigt wird, der Bürgerkoffer mit Laptop, Scanner, Mini-Drucker, Auslesegerät für Personalausweise, Fingerabdruckscanner, Unterschrifts-Pad und einer Kamera bringt die Verwaltung zu den Bürgern. Das Team des Bürgerbüros kann allen, die nicht mehr „gut zu Fuß“ sind, die Dienstleistungen in den öffentlichen Gebäuden der einzelnen Ortsteile (z.B. Bürgerhäuser) anbieten. Bei denjenigen, die ihre Wohnung aufgrund von Krankheit oder dauerhafter Immobilität nicht mehr verlassen, können nach Absprache auch Hausbesuche erfolgen. Unter 06041 / 9617-1572 können Termine vereinbart werden.

Der erste Einsatz des Bürgerkoffers erfolgt am Donnerstag, den 25. September 2025 von 16 -18 Uhr im Dauernheimer Haus der Begegnung. Weitere Termine werden zeitnah bekanntgegeben.

Digitale Passbildpflicht

ab dem 1. Mai

Keine Papierbilder mehr

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen im Personalausweisgesetz für die Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft: Papierbasierte Passbilder können dann leider nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sind nur noch digital erstellte- und übermittelte Lichtbilder zulässig. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisepässen und Personalausweisen erhöhen und Fälschungen verhindern. Bürgerinnen und Bürger haben folgende Möglichkeiten, um ein gültiges Passbild zu erstellen:
- Bürgerservice in der Zweigstelle: Direkt vor Ort kann für eine Gebühr von 6 Euro ein digitales Passbild angefertigt und für den Antrag verwendet werden.
- Fotostudios: Lichtbilder können weiterhin von professionellen und registrierten Fotografen erstellt werden. Diese müssen die Bilder jedoch in eine gesicherte Cloud hochladen. Der Antragstellende erhält einen Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild digital abrufen kann. Dies stellt sicher, dass die Bildqualität erhalten bleibt und eine medienbruchfreie Verarbeitung erfolgt.
Papierbasierte Passbilder, die vor dem 1. Mai 2025 aufgenommen wurden, können nicht mehr für Reisepässe oder Personalausweise verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptstr. 7a).

Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt

Hauptstraße 7a
63691 Ranstadt
Fax 06041 / 9617 - 1634

Fachstelle Bürgerbüro
Giulia Astore
Tel  06041 / 9617 - 1520
Fax 06041 / 9617 - 1620
giulia.astore(at)ranstadt.de

Fachstelle Bürgerbüro
Birgit Schmitt

Tel  06041 / 9617 - 1538
Fax  06041 / 9617 - 1638
birgit.schmitt(at)ranstadt.de