Führungszeugnis online im Internet beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzung für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Infoflyer - Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de

Personalausweis

Der Personalausweis hat mit 8,6 cm mal 5,4 cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von anderen Plastikkarten des täglichen Geschäftsverkehrs kennen. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren Personalausweis in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarten oder Führerschein, unterbringen.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
Alter Personalausweis oder Reisepass, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Ein biometrisches Passbild: Erlaubt sind nur Frontaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Auf dem Ausweis werden Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglichen eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis.

Gebühren sind direkt bei der Antragstellung zu entrichten und betragen für:
Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (3 Monate gültig)

www.personalausweisportal.de

Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt

Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Fax 06041 / 9617 - 1634

Fachstelle Bürgerbüro
Fachstelle Jugend und Soziales

Lukas Glaeser
Zimmer 3
Tel  06041 / 9617 - 1520
Fax 06041 / 9617 - 1620
lukas.glaeser(at)ranstadt.de

Fachstelle Bürgerbüro
Birgit Schmitt

Zimmer 3
Tel  06041 / 9617 - 1538
Fax  06041 / 9617 - 1638
birgit.schmitt(at)ranstadt.de