Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren

Übermittlungssperren  
Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.  
Folgende Übermittlungssperren können Sie in der Meldebehörde einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger  von   Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der  Bundeswehr

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei und kann auch über das Bürgerservice-Portal bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde beantragen
 
Auskunftssperren
Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte und unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Sie können beantragen, dass keine Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen oder nicht öffentliche Stellen weitergeleitet werden.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Einrichtung einer Übermittlungs-oder Auskunftssperre können Sie schriftlich, persönlich oder über das Bürgerservice-Portal bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde beantragen.

Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leib und Leben ist nicht über das Bürgerservice-Portal möglich!
Dieser ist schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen.
Hierfür ist die Gefährdung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (beispielsweise Urteile, Strafanzeigen, ärztliche Bescheinigungen, Bestätigungen von Opferschutzstellen, Einrichtungen zum Schutz gegen Gewalt, Arbeitgeber.)